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OLG Stuttgart, 20.02.2020 - 14 U 154/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 31 BGB, § 123 Abs 2 S 1 BGB, § 826 BGB, § 849 BGB, Art 5 Abs 2 S 1 EGV 715/2007
Ansprüche eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs - rechtsportal.de
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2020 - 14 U 154/19
Denn den damit ausgestatteten Fahrzeugen wohnte die Gefahr einer Betriebsuntersagung inne, weil die vorliegende Abschalteinrichtung unzulässig im Sinne von Art. 5 Abs. 2 S. 1 EG-VO 715/2007 war (BGH, B. v. 08.01.2019, VIII ZR 225/17; Senatsurteil vom 09.01.2020, 14 U 169/19). - BGH, 20.06.1996 - III ZR 219/95
Voraussetzungen für ein Zustandekommen eines Nachweismaklervertrages bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2020 - 14 U 154/19
Insoweit die Beklagte mit ihrer Berufung moniert, das Landgericht habe sich nicht mit einer informatorischen Anhörung der Klägerin zufrieden geben dürfen, sondern hätte eine förmliche Parteieinvernahme durchführen müssen, geht dies schon deshalb fehl, weil die Beklagte selbst in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht ausdrücklich auf die von ihr beantragte Parteieinvernahme verzichtet und somit ihr Beweisangebot zurückgenommen hat (zur Zulässigkeit der Zurücknahme einer beantragten Parteieinvernahme vgl. BGH NJW-RR 96, 1459). - OLG Stuttgart, 06.02.2020 - 14 U 169/19
Haftung des Fahrzeugherstellers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2020 - 14 U 154/19
Denn den damit ausgestatteten Fahrzeugen wohnte die Gefahr einer Betriebsuntersagung inne, weil die vorliegende Abschalteinrichtung unzulässig im Sinne von Art. 5 Abs. 2 S. 1 EG-VO 715/2007 war (BGH, B. v. 08.01.2019, VIII ZR 225/17; Senatsurteil vom 09.01.2020, 14 U 169/19).